Hausordnung Internat

Für ein gutes Zusammenleben im Internat und für ein erfolgreiches Studium ist auch ein notwendiges Maß an Ordnung und gegenseitiger Rücksichtnahme erforderlich.

TAGESEINTEILUNG

  Montag - Freitag Wochenende / Feiertag
Aufstehen 06:30 Uhr 08:00 - 08:30 Uhr
Frühstück 06:45 Uhr 08:00 - 09:00 Uhr
Unterrichtsbeginn 07:30 Uhr  
Mittagspause ab 12:00 Uhr steht mindestens ein/e Erzieher/in für Internatsschüler/innen zur Verfügung  
Mittagessen 12:10 Uhr 12:00 Uhr
freie Studierzeit ab 16:00 Uhr stehen zwei Erzieher/innen zur Verfügung
(Studium einzeln und in Gruppen – nach Bedarf)
 
Abendessen 17:30 Uhr
(Freitag 17:00 Uhr)
17:30 bis 18:00 Uhr
20:00 bis 20:30 für Anreise
Studierstunde (verpflichtend) 19:00 Uhr – 21:00 Uhr (außer Freitag)  
Nachtruhe 22:00 Uhr für den 1. und 2. Jahrgang
ab dem 3. Jahrgang 23:00 Uhr
(ab 22:00 Uhr unter Einhaltung der Zimmerlautstärke und Aufenthalt nur im eigenen Zimmer)
22:00 Uhr
möglicher Ausgang Freitag, Samstag und vor Feiertagen:
1.und 2.Jhg. bis 21:45 Uhr;
3.-5.Jhg. bis 23:45 Uhr
Sonntag und nach Ferien Anreise: bis 21:45 Uhr

Hausordnung 

(01)
Das Betreten des Internates ist nur mit Hausschuhen gestattet. Alle Straßen- und Praxisschuhe sowie die Oberbekleidung sind in der Garderobe im Keller des Internats abzulegen.

(02)
Die Zimmer und Gemeinschaftsräume sind stets in Ordnung zu halten, um ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen.

(03)
Die Mülltrennung stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Die Entleerung der Abfallbehälter und Papierkörbe ist Sache der Schüler/innen.

(04)
Für die Aufbewahrung von Lebensmitteln stehen Kühlschränke zur Verfügung.

(05)
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir den Schüler/innen keinerlei Medikamente verabreichen dürfen. Medikamentöse Dauerbehandlung bzw. Allergien sind der Direktion im eigenen Interesse zu melden. Für Krankheitsfälle steht ein Krankenzimmer zur Verfügung. Kranke Schüler/innen werden von den Zimmerkollegen/innen mit Speisen versorgt. Nach der Krankheit wird aus gesundheitlichen Gründen für einen Tag die Rekonvaleszenz eingehalten (kein Ausgang).
 
Bei länger andauernder oder ansteckender Krankheit ist der/die Schüler/in nach Hause zu holen.

(06)
Aufbewahrung und Genuss alkoholischer Getränke sind im gesamten Schul- und Internatsbereich verboten. Wer alkoholisiert in das Internat zurückkommt, muss mit disziplinären Maßnahmen rechnen.

(07)
Musikabspielende Geräte sowie Handys dürfen nur außerhalb der Studierstunde verwendet werden. Aus gegenseitiger Rücksichtnahme ist das Betreiben von audiovisuellen Geräten nur bei Zimmerlautstärke erlaubt. Private Koch- und Heizgeräte sowie Fernsehapparate und Stereoanlagen sind verboten.

(08)
Die Nachtruhe ab 22:00 Uhr gilt auch an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen, das heißt, dass jemand, der schlafen will, nicht gestört werden darf. Es ist an solchen Abenden jedoch erlaubt, bis 23:00 Uhr zu lesen oder sich in den Aufenthaltsräumen bei ruhiger Beschäftigung aufzuhalten. Während der Nachtruhe müssen Handys abgeschaltet werden.

(09)
Mit Energie (Licht, Warmwasser, Heizung etc.) ist sparsam umzugehen.

(10)
Rauchen ist im Internat sowie am gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

(11)
Die Schüler/innen erhalten Schlüssel, um private Gegenstände in Kästen versperren zu können. Um einen Verlust dieser Schlüssel sowie mutwillige und unachtsame Verschmutzung bzw. Beschädigung am Heiminventar abdecken zu können, wird eine Kaution eingehoben. Nach ordnungsgemäßer Übergabe von Zimmer und Schlüssel wird diese Kaution am Ende des Schuljahres wieder zurückerstattet.

(12)
Für mitgebrachte Gegenstände (Notebooks, Musikinstrumente …) wird keine Haftung übernommen.

STUDIUM

(13)
Für das Studium stehen das Zimmer sowie der Aufenthaltsraum zur Verfügung. Während der Studierzeit ist absolute Ruhe zu bewahren (keine Telefonanrufe, kein Fernsehen, Handy abgeschaltet). In begründeten Fällen kann der/die Dienst habende Erzieher/in ein Studium auch für die Zeit nach 22:00 Uhr erlauben.

(14)
Die Benützung des EDV-Raumes in der Studierzeit ist nur für schulische Arbeiten erlaubt.

SPEISESAAL

(15)
Zu den Mahlzeiten haben die Internatsbewohner/innen pünktlich und in ordentlicher Kleidung zu erscheinen (nicht mit Praxisschuhen).

(16)
Die Anmeldung für die Teilnahme zu den Mahlzeiten des Wochenendes bzw. vor Feiertagen hat bis Mittwoch Abend durch Eintragen in eine Liste zu erfolgen.

AUSGANG, URLAUB, BESUCH

Die Bewilligung für Ausgang und Urlaub ist grundsätzlich von den Bestimmungen des Jugendschutzes, den Wünschen der Eltern und vom Studienerfolg abhängig.

(17)
Für die Schüler/innen ist täglich bis 18:45 Uhr (1. Jahrgang bis 17:30 Uhr) freier Ausgang möglich. Jedes Verlassen des Internatsgebäudes ist dem/der Erzieher/in bekannt zu geben. Dies gilt auch für die Rückkunft.

(18)
Längerer Ausgang ist grundsätzlich nur am Freitag und am Samstag möglich. Für Schüler/innen des 1. und des 2. Jahrganges werden Ausgänge nur bis 21:45 Uhr gewährt. Für die Schüler/innen des 3.–5. Jahrganges ist ein Ausgang bis 23:45 möglich. Für Ausgänge an anderen Tagen (Theater, Konzert) muss ein Ausgangsschein ausgefüllt werden.

(19)
Ausgänge über Nacht nennen wir Urlaub. Dieser Urlaub ist bei dem/der Erzieher/in spätestens 24 Stunden vor Antritt schriftlich zu beantragen (Wochenende siehe Punkt 16 und Punkt 24). Für Nachturlaube für Schüler/innen unter 18 Jahren ist ein schriftliches Ansuchen der Eltern mit genauer Angabe des Datums und der Erklärung der Übernahme der Verantwortung durch die/den Erziehungsberechtigte/n erforderlich. Für die Schüler/innen des 1. und 2. Jahrganges wird nur in Ausnahmefällen ein Nachturlaub erteilt.

(20)
Kann ein/e Schüler/in nicht rechtzeitig vom Ausgang oder Urlaub zurückkehren, ist dies noch vor dessen Ende telefonisch zu melden. Die Rückkehr vom Nachturlaub ist dem/der Dienst habenden Erzieher/in zu melden.

(21)
Bei regelmäßigen Ausgangswünschen (z.B. Tanzschule, Fahrschule, Kurse etc.) ist eine Bestätigung der Eltern vorzulegen.

(22)
Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nicht nur der Lehranstalt sondern auch dem/der Erzieher/in zu melden.

(23)
An den Wochenenden übernimmt die Verantwortung der/die Erziehungsberechtigte, wenn der/die Schüler/in sich nicht im Vorhinein – per Verpflegungsmeldung (siehe Punkt 16) - für das Wochenende angemeldet hat.

(24)
Die Anreise nach einem Wochenende (Sonntag) und nach den Ferien ist bis spätestens 21:45 Uhr. Ist der/die Schüler/in durch Krankheit verhindert, ist dies von den Erziehungsberechtigten telefonisch bis 21:30 Uhr am Anreisetag dem/der Erzieher/in zu melden.

(25)
Besuche internatsfremder Personen (Freunde, Verwandte, externe Schüler/innen) dürfen außerhalb der Studierzeit empfangen werden und sind bei dem/der Dienst habenden Erzieher/in anzumelden.

(26)
Weiblicher Besuch im Buschentrakt und männlicher Besuch im Mädchentrakt ist ausschließlich in den Aufenthaltsbereichen nach Anmeldung bei dem/der zuständigen Erzieher/in erlaubt.

(27)
Es ist den Mädchen strengstens verboten, die Zimmer im Burscheninternat zu betreten. Es ist den Burschen strengstens verboten, die Zimmer im Mädcheninternat zu betreten.

DIENSTE

Für ein geordnetes Zusammenleben sind Dienste der Schüler/innen unerlässlich. Diese werden nach Notwendigkeit von den Erziehern/innen festgesetzt und eingeteilt (z.B. Blumen-, Küchen-, Postdienst). Ein Dienst soll nicht als Belastung empfunden werden, sondern zur Gemeinschaftsbildung beitragen.

ERFORDERNISSE FÜR DAS INTERNAT

  • Kopfpolster und Bettdecke inkl. überzüge, Tagesdecke, 1 Unterbett/Matratzenschoner
  • Handtücher, Hausschuhe, Schuhputzzeug
  • Unterlagen für die zuständige Krankenversicherung (Mitversicherung)
  • Passbilder für diverse Ausweise (Schülerausweis, Fahrausweis für öffentl. Verkehrsmittel
  • für Veranstaltungen und Feiern sollte entsprechende Kleidung vorhanden sein

Die polizeiliche Hauptmeldung bleibt am Heimatort bestehen, an der Lehranstalt wird ein Nachweis für den Zweitwohnsitz geführt.

Der Antrag für die Aufnahme in das Internat gilt immer nur für das jeweilige Schuljahr.