Anmeldung

Sehr geehrter Aufnahmebewerber,
sehr geehrte Aufnahmebewerberin!
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme in unsere Schule interessieren.

Im Jahr 2006 wurde das Aufnahmeverfahren in die 1. Stufe berufsbildender höherer Schulen neu geregelt (BGBl. II Nr. 317 vom 24.08.2006) und 2007 (BGBl. II Nr. 297 vom 30.10.2007) novelliert.

Für das Aufnahmeansuchen ist unser Anmeldebogen zu verwenden und mit den erforderlichen Beilagen an unsere Schule zu senden bzw. im Sekretariat abzugeben, so dass der Antrag spätestens am 2. Freitag nach den jeweiligen Semesterferieneinlangt.

Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge auf Aufnahme werden nach Maßgabe des Zeitpunktes des Einlangens sowie der organisatorischen Gegebenheit nach Möglichkeit - freie oder frei werdende Plätze - berücksichtigt oder, wenn dies nicht möglich ist, den Aufnahmswerbern unverzüglich und nachweislich rückübermittelt.

Notwendige Unterlagen, die bei der Anmeldung vorzulegen sind:

  • Anmeldebogen
  • Schulnachricht der zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchten Schule(Original und Kopie)
  • Jahreszeugnis der 8. Schulstufe (Kopie) wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 9. oder höhere Schulstufe besucht wird.
  • Bisherige Schulbildung (Formular)
  • Elternfragebogen
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
  • Meldezettel (Kopie)

 

Mit dem Antrag auf Aufnahme ist darüber hinaus bekannt zu geben, ob bzw. welche weiteren Schulen allenfalls auch in Betracht gezogen werden.

Wichtiger Hinweis:
Die Reihung der Aufnahmebewerberinnen/Aufnahmebewerber erfolgt nach den Bestimmungen des § 5 der Aufnahmsverfahrensverordnung und nach den schulautonomen Reihungskriterien. Bis spätestens am 7. Montag nach den Semesterferien erfolgt eine Mitteilung über die Zuweisung eines Schulplatzes. Ein zugewiesener Schulplatz gilt als verbindlich unter der Bedingung, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme die gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Nichtannahme eines zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig.
Wegen Platzmangels voraussichtlich abzuweisende Aufnahmewerber werden auf eine Warteliste gesetzt.
Etwaige Nachnominierungen von Aufnahmebewerberinnen/Aufnahmebewerber finden nach Maßgabe freier Schulplätze (Abmeldungen bis zum Schuljahresende bzw. nach Abschluss der Wiederholungsprüfungen zu Schulbeginn) statt.

Gemäß § 22 Abs.1 Datenschutzgesetz werden die Erziehungsberechtigten der Aufnahmewerber in Kenntnis gesetzt, dass die Daten bei der Schüleraufnahme EDV-mäßig erfasst und an die zuständigen Stellen (BMUKK und BMLFUW) übermittelt werden.

Für nähere Auskünfte steht die Direktion gerne zur Verfügung.