Aufnahme

Die Aufnahmebedingungen an der "HLA für Garten- und Landschaftsgestaltung" und der "HLA für Gartenbau" sind durch das land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz festgelegt:

Ohne Aufnahmeprüfung können aufgenommen werden:

  • AHS-Schüler und AHS-Schülerinnen nach der erfolgreich abgeschlossenen 8. Schulstufe
  • Hauptschüler und -schülerinnen der 1. Leistungsgruppe, die die 4. Klasse erfolgreich abgeschlossen haben. (Die Noten in Geometrisch Zeichnen und Latein werden außer Acht gelassen)
  • Hauptschüler und -schülerinnen, die in Deutsch, Englisch und Mathematik in der 2. Leistungsgruppe ein "Sehr gut" oder ein "Gut" erhielten.
  • Hauptschulabsolventen und -absolventinnen, die in Deutsch, Englisch oder Mathematik in der 2. Leistungsgruppe ein "Befriedigend" erhielten, nur dann, wenn die Lehrerkonferenz der Hauptschule bestätigt, dass der Schüler / die Schülerin für eine Höhere Lehranstalt geeignet ist
  • Schüler und Schülerinnen mit erfolgreichem Abschluss der Polytechnischen Schule
  • Schüler und Schülerinnen mit erfolgreichem Abschluss der 1. oder einer höheren Klasse einer mittleren Schule

 

Eine Aufnahmeprüfung ist erforderlich:
Schüler und Schülerinnen, die die oben angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen in den betreffenden Gegenständen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Diese Aufnahmeprüfung findet an der HBLFA Schönbrunn in der letzten Schulwoche (letzte Juniwoche) statt.

Die HBLFA Schönbrunn muss sich aus organisatorischen Gründen vorbehalten, Aufnahmewerber - auch wenn diese grundsätzlich den gesetzlichen Aufnahmebedingungen entsprechen - wegen Platzmangels abzuweisen. Die dafür erforderliche Reihungsverfahren für die Aufnahmewerber wurde schulautonom festgelegt und richtet sich grundsätzlich nach den Noten der 8. Schulstufe in Deutsch, Mathematik und Englisch.