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Für das Schuljahr 2012/2013 vorläfig aufgenommene Bewerber
Die Aufnahmebedingungen an der "HLA für Garten- und Landschaftsgestaltung" und der "HLA für Gartenbau" sind durch das land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz festgelegt:
Ohne Aufnahmeprüfung können aufgenommen werden:
Eine Aufnahmeprüfung ist erforderlich:
Schüler und Schülerinnen, die die oben angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen in den betreffenden Gegenständen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Diese Aufnahmeprüfung findet an der HBLFA Schönbrunn in der letzten Schulwoche (letzte Juniwoche) statt.
Die HBLFA Schönbrunn muss sich aus organisatorischen Gründen vorbehalten, Aufnahmewerber - auch wenn diese grundsätzlich den gesetzlichen Aufnahmebedingungen entsprechen - wegen Platzmangels abzuweisen. Die dafür erforderliche Reihungsverfahren für die Aufnahmewerber wurde schulautonom festgelegt und richtet sich grundsätzlich nach den Noten der 8. Schulstufe in Deutsch, Mathematik und Englisch.
Koordination des Inhalts: Dipl.-HLFL-Ing. Franz Braun. Zuletzt geändert: 03.07.2011
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