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Außerschulische Praxis

Die Schüler und Schülerinnen der "HLA für Garten- und Landschaftsgestaltung" und der "HLA für Gartenbau" müssen folgende Pflichtpraktika in einem Fachbetrieb absolvieren:

Das Unterrichtsjahr des II. und IV. Jahrgangs ist aus diesem Grunde um je 2 Wochen verkürzt, das des III. Jahrgangs um 6 Wochen.

Auslandspraktika für Schüler der oberen Jahrgänge innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes werden im Rahmen des LEONARDO DA VINCI-Projekts, dem Bildungsprogramm der Europäischen Union, gefördert.

Koordination des Inhalts: Dipl.-HLFL-Ing. Franz Braun. Zuletzt geändert: 22.10.2011
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