Außerschulische Praxis

Die Schüler und Schülerinnen der "HLA für Garten- und Land­schafts­gestaltung" und der "HLA für Garten­bau" müssen fol­gende Pflicht­praktika in einem Fach­betrieb absolvieren:

  •   6 Wochen zwischen II. und III. Jahrgang
  • 10 Wochen zwischen III. und IV. Jahrgang
  •   6 Wochen zwischen IV. und V. Jahrgang

 
Das Unterrichtsjahr des II. und IV. Jahrgangs ist aus diesem Grunde um je 2 Wochen verkürzt, das des III. Jahrgangs um 6 Wochen.

Die HBLFA Schönbrunn fördert seit vielen Jahren Auslandspraktika innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes. Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgänge erhalten im Rahmen von Erasmus+, dem Bildungsprogramm der Europäischen Union, Zuschüsse zu den Fahrtkosten und zum Aufenthalt in über 20 Gastländern von Belgien bis Zypern.