Die Schüler und Schülerinnen der "HLA für Garten- und Landschaftsgestaltung" und der "HLA für Gartenbau" müssen folgende Pflichtpraktika in einem Fachbetrieb absolvieren:
- 6 Wochen zwischen II. und III. Jahrgang
- 10 Wochen zwischen III. und IV. Jahrgang
- 6 Wochen zwischen IV. und V. Jahrgang
Das Unterrichtsjahr des II. und IV. Jahrgangs ist aus diesem Grunde um je 2 Wochen verkürzt, das des III. Jahrgangs um 6 Wochen.
Die HBLFA Schönbrunn fördert seit vielen Jahren Auslandspraktika innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes. Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgänge erhalten im Rahmen von Erasmus+, dem Bildungsprogramm der Europäischen Union, Zuschüsse zu den Fahrtkosten und zum Aufenthalt in über 20 Gastländern von Belgien bis Zypern.