Die beiden Lehranstalten sind allgemein zugänglich. Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass Schüler unter Berücksichtigung der Aufnahmebedingungen abgelehnt werden müssen.
Der Besuch der Lehranstalten ist unentgeltlich. Für die Ausstattung der Schüler und Schülerinnen mit fachlich erforderlichen Utensilien (gärtnerische Kleinwerkzeuge, Zeichenmaterial, Arbeitskleidung u.dgl.) ist jedoch Vorsorge zu treffen. Diese Ausstattung verbleibt im Eigentum des Schülers bzw. der Schülerin und ist gegebenenfalls nach der Ausbildung weiter verwendbar.
Die Ausbildung schließt an die achte Schulstufe an und dauert fünf Jahre. Sie schließt mit der Reife- und Diplomprüfung ab. Der Abschluss berechtigt nach dreijähriger einschlägiger Berufspraxis zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" und ermöglicht durch sein EU-Diplomniveau den Schülern und Schülerinnen Zugang zu allen Berufen der EU, die eine Ausbildung mit Diplomabschluss voraussetzen (nicht jedoch Universitätsabschluss).
Der Abschluss der Lehranstalten ersetzt außerdem die Lehre und Facharbeiterprüfung in den einschlägigen Ausbildungsbereichen.